Krankenzusatzversicherung für Mitglieder

Eine Mitgliedschaft ist die beste Prophylaxe

Mitglieder der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankenzusatzversicherungen aus dem R+V-GesundheitsKonzept ELAN ergänzen und dabei besonders günstige Tarife nutzen. Als Mitglied können Sie aus drei speziellen Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsumfang wählen, welcher Versicherungsschutz für Sie der richtige ist und dabei Ihren Eigenanteil für Zahnersatz, Zahnvorsorge, Sehhilfen und ambulante Vorsorgeuntersuchungen reduzieren.

Ihre Vorteile im Überblick

Ergänzen Sie den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur eine Grundversorgung. Die Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder eine neue Brille werden nicht immer komplett getragen. Mit der privaten Krankenzusatzversicherung der R+V minimieren gesetzlich Krankenversicherte das Risiko von hohen Zuzahlungen.

Die R+V-Krankenzusatzversicherung bietet Mitgliedern besonders günstige Leistungen

  • Reduzierung der Eigenanteile bei Zahnvorsorge, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie bei Kindern (tarifabhängig)
  • Volle Leistung für Zahnprophylaxe und Kunststoff-Füllungen – schon in den ersten Versicherungsjahren
  • Zuschüsse zu Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaseroperation
  • Zuschüsse zu Vorsorgeuntersuchungen

Mit zusätzlichen Krankenzusatzversicherungen der R+V haben Sie die Möglichkeit, weitere Leistungen für den Krankheits- und Pflegefall abzusichern.

Die Tarife Mitglieder aus dem R+V-GesundheitsKonzept ELAN

Produktbündel mit Beitragsvorteil für Mitglieder

Entscheiden Sie selbst, was Ihnen wichtig ist. Als Mitglied Ihrer VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG haben Sie mit classic, comfort und premium drei attraktive Tarife zur Auswahl. Durch die Kombination der Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Zahnbehandlungen und, je nach Tarif, kieferorthopädische Behandlungen erhalten Sie einen attraktiven Preisvorteil gegenüber der Absicherung mit den entsprechenden Einzeltarifen.

Die Leistungen im Überblick

Leistungen Mitglieder classic (M3U) Mitglieder comfort (M2U) Mitglieder premium (M1U)
Sehhilfen1, Augen-Laser-Operation Bis 100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren Bis 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
Bis 400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen Bis 100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
Bis 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren Bis 400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren
Zahnersatz, Regelversorgung 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil

100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil

Höherwertige Versorgung bei Zahnersatz

Zahnersatz,
privatärztliche, höherwertige Versorgung
100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil 70 %2 unter Anrechnung des GKV-Zuschusses3 90 %2 unter Anrechnung des GKV-Zuschusses3
Kieferorthopädische Leistungen für Kinder
(Bei Behandlungsbeginn bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person 18 Jahre wird)
Nein 70 %2 bis zu einem Erstattungsbetrag von 1.000 EUR (KIG 1 bis 2)4 oder 500 EUR (KIG 3 bis 5)5 für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer 90 %2 bis zu einem Erstattungsbetrag von 2.000 EUR (KIG 1 bis 2)4 oder 1.000 EUR (KIG 3 bis 5)5 für eine Behandlung während der gesamten Vertragsdauer
Leistungshöchstgrenzen für Zahnersatz
(außer bei Unfällen)
Nein

Im 1. Kalenderjahr bis zu 1.000 EUR

Im 2. Kalenderjahr bis zu 2.000 EUR

Im 3. Kalenderjahr bis zu 3.000 EUR

Im 4. Kalenderjahr bis zu 4.000 EUR

In den ersten 4 Kalenderjahren somit bis zu 10.000 EUR

Ab dem 5. Kalenderjahr keine Höchstgrenze

Professionelle Zahnreinigung 100 % einmal pro Kalenderjahr
Kunststoff-Füllungen   100 % inkl. Akupunktur zur Schmerzbehandlung
Parodontosebehandlung6 Wurzelbehandlung6
100 % inkl. Akupunktur zur Schmerzbehandlung

Eine detaillierte Beschreibung der Tarife Mitglieder classic (M3U), Mitglieder comfort (M2U) und Mitglieder premium (M1U) entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auf die Leistung angerechnet werden auch Kostenerstattungen anderer Versicherer.

Häufige Fragen zur Krankenzusatzversicherung für Mitglieder

Wie kann ich die Krankenzusatzversicherung für Mitglieder ergänzen?

Die R+V bietet weitere Möglichkeiten zur Absicherung. Informieren Sie sich über die Tarife für

  • Chefarztbehandlung im Krankenhaus und Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer,
  • Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker inkl. verschriebener Arznei­-, Heil-­ und Verbandsmittel,
  • ambulante Kostenerstattung,
  • Pflegemonatsgeld und Pflege-Einmalleistung (auch als Mitgliedervariante mit Beitragsvorteil),
  • Krankentagegeld,
  • Krankenhaustagegeld und
  • Versicherungsschutz bei Auslandsreisen.
Wie kann ich mir die Preisvorteile der R+V sichern?

Als Mitglied Ihrer VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG profitieren Sie von den besonderen Vorteilen der R+V-Versicherungen speziell für Mitglieder. Sind Sie noch kein Mitglied, dann informieren Sie sich jetzt über die Mitgliedschaft bei Ihrer VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG. 

Wer ist mein Ansprechpartner: die R+V oder meine Bank vor Ort?

Erster Ansprechpartner in allen Finanzfragen rund um die Themen Altersvorsorge und Versicherungen ist Ihre VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG. Als Allfinanzinstitut bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an Finanzdienstleistungen aus einer Hand. Dafür sorgt die enge Zusammenarbeit mit den leistungsfähigen Spezialinstituten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken wie der R+V, deren Spezialisten wir bei Bedarf hinzuziehen. 

  1. Anzahlunabhängig
  2. Der erstattungsfähigen Kosten
  3. Jedoch mindestens 100% GKV-Zuschuss (Sie erhalten mindestens den gleichen Betrag wie von der GKV), maximal die nach Vorleistung der GKV und aus anderen Versicherungen verbleibenden Restkosten
  4. Kieferorthopädische Indikationsgruppen 1–2: leichte bis mittlere Fehlstellungen, keine Kostenübernahme durch die GKV.
  5. Kieferorthopädische Indikationsgruppen 3–5: ausgeprägte bis extreme Fehlstellungen, teilweise Kostenübernahme durch die GKV.
  6. Keine Leistungspflicht besteht insbesondere für zahnärztliche Leistungen, die zusätzlich zu den Leistungen der GKV in Anspruch genommen werden und für Leistungen, für die die GKV nicht leistet, weil mit dem Zahnarzt eine Vereinbarung über eine privatzahnärztliche Behandlung getroffen wird oder weil er kein Vertragszahnarzt ist. Eine GKV-Vorleistung ist vorab in Anspruch zu nehmen.