Ambulante Krankenzusatzversicherung

Genießen Sie die Vorteile eines Privatpatienten

Mit der ambulanten Krankenzusatzversicherung "Kostenerstattung ambulant" unseres Partners R+V Krankenversicherung AG profitieren gesetzlich Krankenversicherte bei ambulanten Behandlungen von den gleichen Vorteilen wie ein Privatpatient. So schützen Sie sich vor hohen Zuzahlungen und können schneller Termine bei Fachärzten bekommen.

Ambulante Behandlungen wie ein Privatpatient erhalten

Mit der ambulanten Krankenzusatzversicherung "Kostenerstattung ambulant" erhalten Sie als gesetzlich Versicherter bei ambulanten Behandlungen die gleichen Vorteile wie ein Privatpatient. Um diese Vorteile nutzen zu können, wählen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Option der Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Dann erhalten Sie die erstattungsfähigen Beträge für ärztliche Behandlungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel zurück.

Der Tarif AGU

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen wirtschaftlich sein. Deshalb sind Kassenärzte an bestimmte Richtgrößen je Quartal gebunden. Mit dem Tarif AGU erhalten Sie Zuschüsse für ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlungen – ausgenommen Zahnersatz und Kieferorthopädie – sowie für Arznei- und Heilmittelversorgung. Das bedeutet, dass der Arzt nicht auf sein Budget achten muss und Ihnen die Leistungen eines Privatpatienten zukommen lassen kann.

So funktioniert die ambulante Krankenzusatzversicherung

Als gesetzlich Versicherter weisen Sie sich mit der elektronischen Gesundheitskarte bei Ihrem Arzt aus. Mit der ambulanten Zusatzversicherung "Kostenerstattung ambulant" erhalten Sie bei Ihrem Arztbesuch wie ein Privatpatient eine Rechnung. Diese begleichen Sie bei Ihrem Arzt und reichen sie bei unserem Partner R+V Krankenversicherung ein. Die erstattungsfähigen Kosten erhalten Sie im Anschluss im tariflichen Umfang zurück.

Die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung im Überblick

Mit "Kostenerstattung ambulant" (Tarif AGU) sichern Sie sich Zuschüsse für:

  • ambulante Behandlungen durch Ärzte bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung,
  • ambulante Behandlungen durch Zahnärzte (ausgenommen Zahnersatz und Kieferorthopädie) bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung,
  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von den gesetzlichen Altersbeschränkungen und Intervallen,
  • ärztlich und zahnärztlich verordnete Arzneimitteln – auch nicht verschreibungspflichtige,
  • ärztlich und zahnärztlich verordnete Heilmittel wie Krankengymnastik und Massagen.

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