Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
Hierzu finden Sie erste Informationen der Agentur für Arbeit zu Arbeitsausfällen (hier vor allem die Kurzarbeit betreffend), die in Zusammenhang mit der Corona-Virus-Epidemie stehen unter nachfolgender Linksammlung: