Eine Pflicht zur Steuererklärung gilt für die meisten Studenten nicht. Warum sollten sie sich also den Papierkram antun? Weil auch Studenten mit Rückzahlungen vom Finanzamt rechnen können, für die sich der Aufwand lohnt. Die Steuererklärung für Studenten ist meist schneller erledigt als gedacht, so dass aus einem verregneten Sonntagnachmittag am Ende noch ein lukratives Wochenende wird.
Steuererklärung für Studenten
Tipps zu Verlustvortrag und Sonderausgabenabzug
Ihre erste Steuererklärung: Das sollten Sie im Blick behalten
Abgabefrist einhalten
Zum jährlichen Pflichtprogramm gehört die Steuererklärung für alle Studenten, deren Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen. Auch Studenten die auf Rechnung oder für mehrere Arbeitgeber jobben, sind zur Abgabe verpflichtet. Ihre Steuerklärung für 2017 müssen sie in der Regel bis zum 31. Mai 2018 einreichen. Für die Steuererklärung 2018 gilt erstmals die neue Abgabefrist bis spätestens 31. Juli 2019. Freiwillige Steuererklärungen hingegen können bis maximal sieben Jahre rückwirkend beim Finanzamt abgegeben werden.
Rechnungen und Quittungen sammeln
Kosten, die in Zusammenhang mit dem Studium entstehen, können nur Studenten selbst steuerlich geltend machen, nicht deren Eltern. Dazu zählen zum Beispiel Aufwände für Studiengebühren, Internetanschluss, Schreibmaterialien, Bücher, Fahrtkosten, Zinsen für den Studienkredit oder für den Umzug in die Universitätsstadt. Befindet sich der Lebensmittelpunkt am Studienort, sind Miete und allgemeine Lebenshaltungskosten nicht steuerlich abzugsfähig. Für Kleinbeträge gibt es Pauschalen. Für größere oder besondere Ausgaben wie ein neues Notebook oder einen Sprachkurs sollten Sie Rechnungen zehn Jahre lang aufbewahren. Zwar müssen Sie die Belege seit 2018 nicht mehr zum Finanzamt schicken, aber bei Rückfragen vorlegen können.
Steuer-Software für Studenten
Mit ein wenig Vorbereitung ist Ihre Steuererklärung schnell erledigt. Halten Sie folgende Unterlagen griffbereit: Steuer-Identifikationsnummer, Jahreslohnsteuerbescheinigung sowie alle relevanten Rechnungen und Quittungen. Damit Sie nicht alle Pauschalbeträge und Steuersparmöglichkeiten im Kopf behalten müssen, gibt es speziell für Studenten clevere Steuer-Tools. Diese vereinfachen das Ausfüllen der Formulare und unterstützen die Online-Übermittlung an das Finanzamt. Auch über das Programm ELSTER der Steuerverwaltung können Sie Ihre Steuererklärung digital erstellen und einreichen.
Sonderausgabenabzug für Studenten
Studienkosten angeben – zu viel gezahlte Steuern zurückholen
Zählt Ihr Bachelor-Studium als Erstausbildung, weil Sie davor keine Ausbildung oder kein anderes Studium abgeschlossen haben, gilt für die Steuer der Sonderausgabenabzug. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie überhaupt Steuern auf Ihr Einkommen gezahlt haben. Indem Sie Ihre Kosten im Zusammenhang mit dem Studium in Ihrer Steuererklärung angeben, mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie erhalten Steuern zurück, die Sie zu viel gezahlt haben.
Grenzen des Sonderausgabenabzugs für Studenten
Das Spezielle am Sonderausgabenabzug ist, dass er nur begrenzt und für das entsprechende Kalenderjahr steuermindernd geltend gemacht werden kann. Erstausbildungskosten wie zum Beispiel Studiengebühren oder Fahrtkosten können bis maximal 6.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Das heißt unterm Strich: Studenten in einer Erstausbildung sind steuerlich gesehen etwas im Nachteil, sofern sie gar keine Steuern zahlen. Sie haben nämlich keine Möglichkeit, die Kosten für das Studium steuerlich geltend zu machen.
Verlustvortrag für Studenten
So sammeln Sie Steuervorteile während des Studiums
Steuerlich interessanter wird es beim Masterstudium oder einem Bachelor nach einer Ausbildung. Denn bei einer Zweitausbildung ist der Verlustvortrag möglich. Mit Verlust ist gemeint, dass Ihre Ausgaben für das Studium höher sind als Ihre Einkünfte. Der Verlustvortrag ist eine Art Steuerbonus, den Sie ansparen und der dann verrechnet wird, sobald Sie anfangen, Steuern zu zahlen – zum Beispiel mit dem Berufseinstieg.
Selbst wenn Sie keine oder nur geringe Einkünfte während Ihrer Zweitausbildung erzielen, lohnt es sich also, eine Steuererklärung zu machen. Studienkosten, die in dieser Zeit entstanden sind, können Sie in voller Höhe steuerlich geltend machen und als Steuerbonus ansparen. Dieser angesammelte Bonus kann rückwirkend steuermindernd verrechnet werden – und zwar bis maximal sieben Jahre.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 10. April 2018