Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere auch, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden vom Vorstand regelmäßig umfassend über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik, die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die strategische Ausrichtung, das Risikomanagement sowie die wirtschaftliche Ertragsplanung der Bank unterrichtet. Wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung war dabei auch die Entwicklung der Bank während der COVID-19-Pandemie. In insgesamt 5 gemeinsamen Sitzungen haben Aufsichtsrat und Vorstand die wesentlichen Fragen des Unternehmens erörtert. Zustimmungspflichtige Entscheidungen wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und die notwendige Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsratsvorsitzende, seine Stellvertreter und die Mitglieder der Ausschüsse standen auch außerhalb der turnusmäßig stattfindenden Sitzungen mit den Mitgliedern des Vorstands in engem Kontakt, um sich über die Geschäftsvorfälle von zentraler Bedeutung sowie wichtige Einzelvorgänge zu informieren und auszutauschen.
Aufgrund der Größe und Struktur der Bank hat der Aufsichtsrat auf die Bildung gesetzlicher Ausschüsse verzichtet. Um seine Aufgaben effizient wahrnehmen zu können, hat der Aufsichtsrat von den Bestimmungen der Satzung Gebrauch gemacht und innerhalb seines Gremiums einen Personalausschuss, einen Kreditausschuss und einen Bauausschuss gebildet. In den gemeinsamen Sitzungen haben die jeweiligen Ausschussvorsitzenden den Gesamtaufsichtsrat ausführlich über ihre Arbeit und die gefassten Beschlüsse informiert.
Den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2021 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. hat den Jahresabschluss 2021, den Lagebericht und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Das Prüfungsergebnis wurde in gemeinsamer Sitzung mit Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich vorgestellt und erörtert. Über das Prüfungsergebnis wird ferner in der Vertreterversammlung berichtet.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG für die im Geschäftsjahr 2021 zum Wohle der Bank und ihrer Mitglieder erfolgreich geleistete Arbeit und insbesondere das hohe Engagement sowie das hervorragende Krisenmanagement während der COVID-19-Pandemie. Ohne Sie und Ihre guten Leistungen wäre das positive Jahresergebnis nicht zustande gekommen.