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Service zu Ihrem VereinsKonto


Sie haben bereits ein VereinsKonto und es gibt Veränderungen im Verein?

 

Video-Legitimation für neue Vorstände und Bevollmächtigte

Alle der Bank gegenüber handelnden Personen, die Neukunden sind, müssen sich zunächst legitimieren. Das können Sie ganz bequem online machen. Bitte legitimieren Sie sich ausschließlich über diesen Link und geben Sie unbedingt als Anlass Ihren Verein an.

Vorstandswechsel mitteilen

Sie möchten uns einen Wechsel im Vereinsvorstand mitteilen? Bitte beachten Sie, dass der Auftrag nur durch einen vertretungsberechtigten Vorstand erteilt werden kann.  

1. Nach erfolgter Video-Legitimation aller Personen füllen Sie den Antrag zum Vorstandswechsel aus.

2. Senden Sie uns folgende Unterlagen an vereinskonto@vrsta.de zu:
- Formular „Vorstandswechsel mitteilen“ vollständig ausgefüllt
- Aktuelles Wahlprotokoll
- Mitteilung des Notars über die Änderung ans Registergericht (falls die Änderung noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist)

Formular Vorstandswechsel mitteilen

Vollmacht zum VereinsKonto erteilen

Sie möchten einer Person Vollmacht für das VereinsKonto erteilen? Bitte nutzen Sie unseren Online-Auftrag.  Wichtig: Der Auftrag kann nur durch einen vertretungsberechtigten Vorstand erteilt werden.

1. Nach erfolgter Video-Legitimation aller Personen füllen Sie den Antrag zur Vollmachtserteilung aus.

2. Senden Sie uns diesen an
vereinskonto@vrsta.de

 

 

 

Formular Vollmacht erteilen

Widerruf einer Vollmacht zum VereinsKonto

Vollmachten löschen Sie bitte bequem direkt über Ihr OnlineBanking.   

 

 

 

 

 

 

 

 

Vollmacht widerrufen

Wie geht es weiter?

Sobald uns alle o. g. Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen stellen wir Ihnen Ihre Unterlagen in der gewünschten Form zur Verfügung.

Digitale Unterschrift

Sollten Sie sich für die digitale Unterschrift der Unterlagen entschieden haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine E-Mail der signotechGmbH. Prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner!

Papierhafte Unterschrift

Unterlagen, die im Original papierhaft unterschrieben werden, senden Sie bitte vollständig, persönlich unterzeichnet im Original ausschließlich zurück an:

VR Bank Starnberg-Zugspitze eG
FK-Assistenz
Postfach 1255
82302 Starnberg
 
Sobald wir die Unterlagen vollständig unterschrieben zurück haben, schalten wir Sie in den nächsten ein bis zwei Bankarbeitagen für das VereinsKonto frei.  Das können Sie jederzeit im OnlineBanking einsehen.
 
OnlineBanking vorbereiten
 

Für das TAN Verfahren laden Sie sich bitte vorab die VR SecureGo plus App im Appstore herunter. Den Aktivierungscode hierfür erhalten Sie ebenfalls automatisch per Post.

 

QR-Code für den Download der VR Banking App

VR Banking App

Mit der VR Banking App erledigen Privat- und Firmenkundinnen und -kunden ihre Bankgeschäfte auch unterwegs. Alle Funktionen sind einfacher, schneller und trotzdem sicher möglich.
 

QR-Code für den Download der VR SecureGo plus App

VR SecureGo plus App

Empfangen Sie Ihre Transaktionsnummern (TAN) einfach und sicher oder nutzen Sie die Direktfreigabe in der App. Auch Online-Zahlungen per Debit- oder Kreditkarte geben Sie damit frei.
 

Fragen und Antworten zum VereinsKonto

Ist eine Kontoeröffnung eines neu gegründeten Vereins auch schon vor Eintragung ins Vereinsregister möglich?

Nein ist nicht möglich.

Warum braucht die Bank meine Steuer ID?

Zur Meldung des wirtschaftlich Berechtigten muss die Bank die Steuer-ID hinterlegen

Wieviele Vorstände sind erforderlich um ein neues Konto zu eröffnen?

Bei einer Einzelvertretung ist es ausreichend, wenn ein Mitglied des Vereinsvorstandes die Kontoeröffung beauftragt. Vertreten mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam, so benötigen wir den Auftrag von allen Vorständen, die einen Zugriff auf das Vereinskonto haben möchten bzw. erforderlich sind.

Was ist, wenn in meinem Vereinsregister/Satzung nichts zur Vertretungsregelung hinterlegt ist?

Die Vertretungsregelung für Vereine ist im BGB § 26 geregelt. Wenn keine andere Weisung im Vereinsregister/Satzung hinterlegt ist gilt die gesetzliche Regelung – der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.

Warum können gemeinschaftlich vertretende Vorstände nicht zusätzlich einzelverfügungsberechtigt werden?

Wir sind an die Weisung im Vereinsregister gebunden. Nur Personen außerhalb des Vorstands können vom Vorstand eine Einzelverfügungsberechtigung erhalten.

Warum können Vorstände bei Gemeinschaftsverfügungsberechtigung keine Girocard erhalten?

Wir sind an die Weisung im Vereinsregister gebunden. Verfügungen über eine Girocard können nicht gemeinschaftlich verifiziert werden.

Können wir bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung Lastschriften einziehen?

Ja. Im OnlineBanking werden die Vorgaben zur Verfügungsberechtigung hinterlegt. Hierzu brauchen wir die Gläubiger ID der Bundesbank und eine Inkassovereinbarung (erhalten Sie von uns).

Warum brauchen wir eine Gläubiger ID?

Jeder, der in der EU Lastschriften zum Einzug bringt braucht eine Gläubiger-ID.

Woher bekomme ich eine Gläubiger-ID?

Die Gläubiger ID vergibt die Bundesbank ausschließlich online und kann direkt innerhalb weniger Minuten dort zugeteilt werden.

Warum muss ich keinen Vereinsregisterauszug einreichen?

Das erledigen wir für Sie.

Warum muss ich eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt einreichen?

Als gemeinnütziger Verein erhalten Sie eine Rabattierung auf Ihre Kontoführungsgebühr. Für den Fall, dass Sie diesen Rabatt in Anspruch nehmen möchten, dient die Freistellungsbescheinigung als Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Wann wird mein Konto eröffnet?

Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen vollständig unterschrieben zurück haben, eröffnung wir Ihr neues Vereinskonto bei der VR Bank.

Warum können nicht eingetragene Vereine hierüber kein Konto eröffnen?

Gemäß §54 BGB sind nicht eingetragene Vereine nicht rechtsfähig.