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Bankenfusion

Flüsse, Seen, Berge – drei Landschaften, die prägen, was uns ausmacht.
Fünf Landkreise, die Menschen, Kulturen und Werte geformt haben.

Schreiben Sie uns

    „Unsere Stärken vereinen – für eine gemeinsame, nachhaltige Zukunft"

    Herzlich willkommen bei Ihrer VR Bank Starnberg-Zugspitze eG!

    Nach dem deutlichen JA unserer Vertreterinnen und Vertreter in den Vertreterversammlungen im Juni 2025 für die Fusion der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG und der VR-Bank Werdenfels eG fand am 07.10.2025 die rechtliche Eintragung der VR Bank Starnberg-Zugspitze in das Genossenschaftsregister statt.

    Als VR Bank Starnberg-Zugspitze eG vereinen wir die Stärken beider Alt-Banken, um unseren Mitgliedern und Kunden weiterhin erstklassige Dienstleistungen zu bieten. Wir freuen uns auf die kommenden Herausforderungen und darauf, diesen Weg gemeinsam mit Ihnen zu gehen!

    Die technische Verschmelzung findet vom 21. November 2025 bis zum 23. November 2025 statt. Über Änderungen und Einschränkungen informieren wir Sie persönlich. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Häufig gestellte Fragen und deren Antworten finden Sie außerdem untenstehend in unseren FAQ.

    Schreiben Sie uns
    • Startschuss für die VR Bank Starnberg-Zugspitze

      Zustimmung zur Fusion

      Mit einem deutlichen JA haben die Vertreterinnen und Vertreter am 24.06. und 25.06.2025 für die Fusion der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG und der VR-Bank Werdenfels eG zur VR Bank Starnberg-Zugspitze eG gestimmt. Wir möchten uns herzlich bei allen Vertreterinnen und Vertretern für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung bedanken. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte unserer Banken und eröffnet uns neue Perspektiven und Möglichkeiten.

    • Neuer Bankname: VR Bank Starnberg-Zugspitze

      Eintragung ins Genossenschaftsregister

      Die Eintragung unserer Fusion ins Genossenschaftsregister ist am 7. Oktober erfolgt. Damit heißen wir nun offiziell VR Bank Starnberg-Zugspitze eG. Die rechtliche Fusion ist somit erfolgreich abgeschlossen. Wie Sie sicher schon bemerkt haben, erscheint auf unserer Homepage bereits das neue Logo und der neue Name. Als nächster Schritt folgt nun die technische Fusion. 

    • Wichtige Information

      Technische Fusion erfolgt von 21.11.-23.11.2025

      Bitte beachten Sie, dass Ihnen Ihr OnlineBanking und Ihre VR Banking App von Freitag, dem 21.11.2025, bis Sonntag, dem 23.11.2025, nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Berücksichtigen Sie dies bei der Planung wichtiger Zahlungsaufträge. 

      • Nach der technischen Fusion ist die einmalige Anmeldung mittels VRNetKey/Alias und PIN im OnlineBanking erforderlich. Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten vorab.
      • Warnung: geben Sie keine vertraulichen Daten, wie Zugangsdaten zum OnlineBanking, PIN oder Kartennummern an Dritte weiter! Unsere Mitarbeitenden werden Sie niemals nach einer PIN, TAN oder Kreditkartendaten fragen.
    • Neue Internteseite

      www.vrsta-zugspitze.de

      Mit der technischen Fusion ändert sich auch unsere Internetadresse. Ab diesen Zeitpunkt erreichen Sie uns unter www.vrsta-zugspitze.de .  Bitte passen Sie Ihre Favoriten oder Lesezeichen entsprechend an. 

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    Ein Gespräch mit dem
    Vorstandsvorsitzenden Thomas Vogl

    "Wir sind für die Zukunft bestens aufgestellt – und ganz nah bei unseren Kundinnen und Kunden."

     

    Welche Rolle spielt die Region für die neue Bank?

    Unsere Region ist unser Zuhause. Hier sind wir verwurzelt, hier sind wir groß geworden, und hier wollen wir auch in Zukunft Verantwortung übernehmen. Das heißt für uns: Wir investieren in die Menschen, in die Wirtschaft und in das soziale Miteinander. Unsere Bank ist nicht irgendein anonymer Finanzdienstleister, sondern Teil der Gemeinschaft. Deshalb unterstützen wir Vereine, fördern Projekte und engagieren uns für Nachhaltigkeit. Wir sind überzeugt: Wenn es unserer Region gut geht, geht es auch unserer Bank gut.“



    Und was bedeutet die Fusion ganz konkret für die Kundinnen und Kunden?

    „Sie profitieren von einer noch individuelleren Beratung. Dafür haben wir spezialisierte Teams aufgebaut – zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte, für Landwirte oder für die Generationenberatung. Letztere ist ein ganz neues Feld, bei dem es um Themen wie Vorsorge, Vollmachten oder Erbschaftsfragen geht. Kurz gesagt: Wir können spezifischer auf die
    Lebenssituation jedes Einzelnen eingehen – mit Lösungen, die langfristig Sicherheit und Perspektive geben.“

    Und was bringt die Zukunft?

    „Unsere Kundinnen und Kunden dürfen sich auf neue Produkte freuen, die regionale Mehrwerte schaffen – wie den RegioSparbrief zur Fusion mit dem man nicht nur sicher anlegt, sondern gleichzeitig soziale Projekte in unserer Heimat unterstützt. Auch die Unterstützung von Vereinen liegt uns besonders am Herzen. Sie sind das Rückgrat des gesellschaftlichen Lebens, und wir möchten ihre Arbeit durch einfache, digitale Lösungen und neue Angebote erleichtern.“
    Natürlich blickt der Vorstand auch auf die großen Trends in der Branche: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Unsicherheiten. Doch er sieht die Bank dafür gut gerüstet: „Dank der Fusion sind wir wirtschaftlich stabil, innovativ und nahe an den Menschen. Das gibt uns – und hoffentlich auch unseren Kundinnen und Kunden – viel Zuversicht für die kommenden Jahre.“

    Unsere Zukunftsstrategie

    •  Synergieeffekte nutzen
      Mit dem Zusammenschluss entstehen viele Synergieeffekte, wie z.B. die Einsparung von Verwaltungskosten oder ein optimierter Einsatz von Mitarbeitern bei regulatorischen Anforderungen.
    • Risiken begegnen und Chancen nutzen
      Risiken wie z.B. den Fachkräftemangel kann ein größeres Haus besser abfedern. Chancen können in vielerlei Hinsicht genutzt werden, so z.B. durch die Erweiterung unseres Spezialistenangebotes für unsere Kunden.
    • Verlässlicher Partner für unsere Kunden
      Wir wachsen mit den Bedarfen unserer Kunden – sei es im Firmen- oder Privatkundensegment und auch bei den speziellen Anforderungen sehr vermögender Kunden. Unsere Möglichkeiten, Kredite auszugeben, steigen.
    • Zukunftsinvestitionen stemmen
      Zukunftsinvestitionen, zum Beispiel in die Bereiche Digitalisierung und Nachhaltigkeit, lassen sich gemeinsam besser stemmen. Damit bleiben wir auch für künftige Generationen attraktiv.
    • Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen
      Ein größeres Haus bietet den Mitarbeitern mehr Karrieremöglichkeiten sowie soziale Zusatzleistungen und macht uns damit für Fachkräfte attraktiver.

    Durch den Zusammenschluss entsteht eine starke Regionalbank, die ihren Mitgliedern, Kunden und Mitarbeitern in allen Finanzthemen zur Seite steht.

    Zuversicht in Zahlen

     

    Stand: 31.12.2024VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsber eG
    VR-Bank Werdenfels eG
    VR Bank Starnberg-Zugspitze eG
    Bilanzsumme3,19 Mrd. Euro
    2,10 Mrd. Euro5,20 Mrd. Euro
    Eigenkapital330 Mio. Euro
    214 Mio. Euro544 Mio. Euro
    Filialen221132 (1 Zusammenführung)
    Mitarbeiter427291718
    Mitglieder27.70722.92450.631

    Fragen & Antworten

    Allgemeines

    Wie heißt die Bank zukünftig?

    Die Bank trägt künftig den Namen VR Bank Starnberg-Zugspitze eG.

    Juristischer Sitz ist Starnberg.

    Wann tritt die Fusion in Kraft?

    Die rechtliche Fusion ist für Oktober 2025 geplant. Die technische Fusion erfolgt von Freitag, dem 21. November 2025, bis Sonntag, dem 23. November 2025.

    Wie setzt sich der Vorstand der neuen Bank zusammen?

    Den Vorstandsvorsitz übernimmt Thomas Vogl, aktueller Vorstandsvorsitzender der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG.

    Stellvertretender Vorstandsvorsitzender wird Martin Jocher, aktuell Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Werdenfels eG.

    Weiterhin im Vorstand sind Cyrus Ahari, Konrad Hallhuber und Stefan Hutter.

    Wie erfolgt die künftige Besetzung des Aufsichtsrates?

    Anpassung zum 18.03.2025: Der Aufsichtsrat setzt sich nach der Fusion aus 27 Personen zusammen. Davon werden 19 Aufsichtsräte über die Vertreterversammlung gewählt, 9 Aufsichtsräte wählen die Arbeitnehmer. Grundlage dafür ist das Drittelbeteiligungsgesetz.

    Wird es Änderungen bei den Filialen geben?

    Beide Banken verfügen aktuell über 33 personenbesetzte sowie 32 SB-Filialen in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Starnberg und Weilheim-Schongau.

    Einzig in Penzberg gibt es derzeit von jedem Haus eine personenbesetzte Filiale (Bahnhofstraße 12 sowie Karlstraße 26). Diese wird im Zuge der Fusion in das Gebäude an der Karlstraße zusammengelegt.

    Alle weiteren Filialen bleiben unverändert bestehen. Die Filialen bleiben für unsere Kundinnen und Kunden zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

    Welche Kommunen profitieren künftig von den Steuerzahlungen der Bank?

    Der juristische Sitz der Bank wird in Starnberg sein. Das heißt aber nicht, dass künftig nur noch Steuern in Starnberg gezahlt werden. Vielmehr werden die Steuern proportional zur lokalen Wertschöpfung gezahlt. Da uns die Fusion eine größere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ermöglicht, dürften die kommunalen Steuern zunehmen.

    Wie sieht es mit Spenden nach der Fusion aus?

    Selbstverständlich werden wir auch nach der Fusion gemeinnützige Projekte in der gesamten Region unterstützen. Daran wird sich nichts ändern. Wir unterstützen die Region wie bisher mit unserem Adventskalender, dem Crowdfunding, Jugendcreativ und weiteren Einzelspenden.

    Wie wird sich die Vertreterversammlung zusammensetzen?

    Die Vertreterversammlung ist und bleibt das oberste Organ unserer Genossenschaft. Nach der Fusion findet für den Breich der VR-Bank Werdenfels eine Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung der neuen, fusionierten Bank statt. Dies bedeutet, dass die Vertreter künftig in einer gemeinsamen Vertreterversammlung zusammenkommen.

    Welche Änderungen wird es bei den Kundenbetreuungen geben?

    Die persönlichen Ansprechpartner unserer Kunden bleiben unverändert. Perspektivisch erweitern wir zudem unser Team an Spezialisten, zum Beispiel für Ärzte und Heilberufe, für Landwirte oder für das Wealth Management. Auf diese Weise bauen wir die Beratungs- und Betreuungsleistungen für unsere Kunden bedarfsorientiert aus.

    Wie geht es mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beiden Banken weiter?

    Es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Ganz im Gegenteil: Auch nach der Fusion benötigen wir qualifizierte Fachkräfte für alle Bereiche.

    Gibt es bei der Mitgliedschaft Änderungen?

    Grundsätzlich gilt: Der nominale Wert eines Genossenschaftsanteils bleibt erhalten. Wer heute mit zum Beispiel 1.000 Euro an der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG beteiligt ist, wird zukünftig mit demselben Wert an einer fusionierten Genossenschaftsbank beteiligt sein. Details – zum Beispiel zu Mindesteinzahlung und Höchstbeteiligung – werden im Rahmen der Fusionsverhandlungen besprochen.
    Ergänzung 01.08.2025:
    Mit Fusion liegt die Höhe eines Mitgliedschaftsanteils der VR Bank Starnberg-Zugspitze eG bei 150 Euro. Hiervon müssen mindestens 50 Euro einbezahlt werden. Maximal können 10 Anteile gezeichnet werden.

    Ändern sich Verträge und Urkunden?

    Nein. Alle abgeschlossenen Verträge behalten auch nach der Fusion ihre Gültigkeit. Eine Anpassung oder ein Austausch von Formularen ist ebenfalls nicht erforderlich. Dies gilt auch für Freistellungsaufträge für Kapitalerträge.

    Welche Konditionen und Preise gelten nach der Umstellung?

    Die bestehenden Kontomodelle werden aktuell unverändert fortgeführt. Bereits bestehende Festzinsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Zinsablauf. Darüber hinaus gilt der Preisaushang, der in allen Geschäftsstellen aushängt.

    Wie lautet die künftige Internetadresse?

    www.vrsta-zugspitze.de

    Konto + Karten

    Was passiert mit meiner Kontonummer - ändern sich IBAN und BIC?

    Für Kundinnen und Kunden der VR-Bank Werdenfels eG ändern sich im Zuge der Fusion IBAN und BIC. Wir informieren Sie selbstverständlich zeitnah über alle Sie betreffenden Änderungen.

    Die IBAN und BIC für Kundinnen und Kunden der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG bleiben unverändert.

    Warum ändert sich meine IBAN?

    Im Zuge der Fusion wird die BIC bzw. BLZ des Althauses Starnberg übernommen. Da die BLZ ein Bestandteil der IBAN ist, führt dies zu einer entsprechenden Änderung.

    Bei mir hat sich auch die Kontonummer geändert. Wieso?

    Durch die Fusion kam es vor, dass im Althaus Werdenfels und im Althaus Starnberg identische Kontonummern existierten. Um eine reibungslose technische Zusammenführung zu gewährleisten, wurden diese doppelten Kontonummern bereinigt und neue Kontonummern vergeben.

    Müssen neue Mandatsreferenzen erstellt werden?

    Nein.

    Was passiert bei Überweisungseinreichungen (papierhaft) mit den alten Bankdaten?

    Anpassung zum 18.03.2025: Die Bankdaten wie die IBAN werden für einen Übergangszeitraum automatisch umgewandelt. Die Dauer des Zeitraums wird noch festgelegt und kommuniziert. Wir empfehlen, ab der technischen Fusion die ggf. neuen Bankverbindungsdaten zu nutzen.

    Was passiert mit Zahlungseingängen zu Gunsten der alten IBAN?

    Anpassung zum 18.03.2025: Eingehende Zahlungen, die an eine alte IBAN gehen, werden automatisch an die neue IBAN geleitet.

    Werden meine Daueraufträge weitergeführt?

    Sollte sich Ihre IBAN ändern empfehlen wir Ihnen, Daueraufträge bei anderen Banken zugunsten Ihrer Konten nach der technischen Fusion auf die neue IBAN umzustellen.

    Ändert sich Ihre IBAN nicht, besteht kein Handlungsbedarf.

    Ab wann kann ich die Geldautomaten des Fusionspartners nutzen?

    Anpassung zum 18.03.2025: Sie können bereits heute an allen Automaten des Fusionspartners sowie an Automaten vieler anderer Volksbanken und Raiffeisenbanken, die sich im BankCard ServiceNetz zusammengeschlossen haben, kostenfrei Geld abheben.

    Ab wann kann ich meine Auszüge an Kontoauszugsdruckern des Fusionspartners ziehen?

    Anpassung zum 18.03.2025: Sie können bereits heute an allen Kontoauszugsdruckern des Fusionspartners sowie an Kontoauszugsdruckern vieler anderer Volksbanken und Raiffeisenbanken, die sich im BankCard ServiceNetz zusammengeschlossen haben, Kontoauszüge ziehen.

    Wann kann ich auch den Service/die Beratung in den Filialen des Fusionspartners in Anspruch nehmen?

    Erst nach der technischen Fusion im November 2025 können Sie den Service und die Beratung des Fusionspartners vollumfänglich nutzen. 

    Kann ich vorhandene Schecks und andere Zahlungsvordrucke des Fusionspartners weiterverwenden?

    Grundsätzlich können Sie die Vordrucke verwenden, wir empfehlen aber, diese möglichst zeitnah auszutauschen.

    Was geschieht mit Briefbögen und Rechnungsvordrucken, die die alte Bankverbindung enthalten?

    Anpassung zum 18.03.2025: Sofern sich Ihre IBAN ändert, empfehlen wir, nach der technischen Fusion Ihre Briefbögen und Rechnungsvordrucke zu aktualisieren und dort die neuen Bankverbindungsdaten einzutragen. Bitte beachten Sie dies bei Bestellungen von entsprechendem Material. Es gibt jedoch einen Übergangszeitraum nach der technischen Fusion, bei dem alle bei uns eingehenden Zahlungen, die an Ihre alte IBAN gehen, automatisiert an Ihre neue IBAN geleitet werden. Die Dauer des Zeitraums wird noch festgelegt und kommuniziert.

    Gibt es Auswirkungen auf mein Wertpapierdepot?

    Nein, Sie müssen nichts veranlassen. Sollte sich die Depotnummer ändern, informieren wir Sie rechtzeitig.

    Behalten die "alten" Verträge, Sparbücher, Karten etc. ihre Gültigkeit?

    Alle Verträge und Vereinbarungen behalten ihre Gültigkeit.

    Ich habe ein Kartenterminal. Was ist zu beachten?

    Für unsere Kundinnen und Kunden gibt es durch die Fusion keine Änderung.

    Ändert sich der BIC/SWIFT-Code?

    Der BIC/SWIFT-Code lautet ab dem 24.11.2025: GENODEF1STH

    Technische Fusion 21.11.2025-23.11.2025 - Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zum Fusionswochenende:

    Wann ist der Termin der technischen Fusion?

    Die technische Zusammenlegung beider Banken wird von Freitag, dem 21. November 2025, bis Sonntag, dem 23. November 2025, stattfinden.

    Sind die Filialen vor dem Fusionswochenende geöffnet?

    Die Filialen der VR-Bank Werdenfels eG schließen am Donnerstag, dem 20.11.2025 um 16 Uhr sind am 21.11.2025 ganztags geschlossen.

    Die Filialen der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG haben zu den regulären Zeiten geöffnet.

    Ich nutze die Multibankfunktion im Online-Banking oder der VRBanking App. Welche Änderungen sind zu beachten?

    Betrifft nur Kundinnen und Kunden der VR-Bank Werdenfels eG:

    Wenn Sie externe Konten im Online-Banking oder in der VRBankingApp zugefügt haben, muss bei der ersten Anmeldung nach der technischen Fusion eine Aktualisierung dieser Bankverbindung erfolgen. Waren Konten bei einer Drittbank als externes Konto eingebunden, erfolgt ab technischer Fusion keine Aktualisierung mehr. Die externe Bankverbindung muss nach technischer Fusion neu angelegt werden.

    Gibt es in diesem Zeitraum Einschränkungen im Online-Banking oder bei der VR Banking App?

    Ja. Das OnlineBanking sowie die VR Banking App werden von 21.11.2025-23.11.2025 nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung anstehender Zahlungen.

    Nach der technischen Fusion müssen Sie einmalig Ihren VR-NetKey/Ihr Alias und Ihre PIN zur Anmeldung eingeben.

    WICHTIG: Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten vor dem Fusionswochenende, um nach der technischen Zusammenführung beider Banken die Anmeldung durchführen zu können.

    Gibt es in diesem Zeitraum Einschränkungen bei den Geldautomaten und weiteren Selbstbedienungs-Geräten?

    Die Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker, Überweisungsscanner sowie Karten beider Banken werden von 21.11.2025-23.11.2025 nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihres Wochenendes, insbesondere in Bezug auf Ihren Bargeldbedarf, geplante Einkäufe oder wichtige Zahlungsaufträge.

    Können Kontoeröffnungen/-löschungen erfolgen?

    Kontoeröffnungen und Kontolöschungen können bis Donnerstag, den 20.11.2025 und wieder ab Montag, den 24.11.2025 erfolgen. D.h. am Freitag können technisch keine Kontoeröffnungen/-löschungen durchgeführt werden.

    Kann ich in der Fusionswoche eine neue Karte oder PIN bestellen?

    Für Kundinnen und Kunden des Althauses Starnberg gilt: Karten-/PIN-Bestellungen können bis einschließlich Mittwoch, dem 19.11.2025, und wieder ab Montag, dem 24.11.2025, entgegengenommen und bearbeitet werden.

    Für Kundinnen und Kunden des Althauses Werdenfels gilt: Karten-/PIN-Bestellungen können bis einschließlich Freitag, dem 14.11.2025, und wieder ab Montag, dem 24.11.2025, entgegengenommen und bearbeitet werden.

    Funktioniert meine Karte am Fusionswochenende?

    Für Zahlungen mit Ihrer Debitkarte oder Bargeldabhebungen haben Sie am Fusionswochenende ein Tageslimit in Höhe von 500 Euro. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihres Wochenendes, insbesondere in Bezug auf Ihren Bargeldbedarf oder geplante Einkäufe.

    Die Karten von minderjährigen Kundinnen und Kunden funktionieren am Fusionswochenende nicht.

    Kreditkartenzahlungen funktionieren wie gewohnt.

    Wie kann ich meine Karte im Bedarfsfall sperren lassen?

    Kartensperren veranlassen Sie bitte über die Telefonnummer 116116.

    Kann ich in der Fusionswoche eine neue Karte oder PIN bestellen?

    Karten-/PIN-Bestellungen können bis einschließlich Mittwoch, dem 19.11.2025, und wieder ab Montag, dem 24.11.2025, entgegengenommen und bearbeitet werden.

    Was passiert mit am Fusionswochenende fälligen Spar- oder Termineinlagen?

    Alle Fälligkeiten vom Fusionswochenende (Samstag und Montag) werden am Dienstag, den 25.11.2025 gebucht.

    Kann ich telefonische Wertpapieraufträge wie gewohnt erteilen?

    Folgende Einschränkung besteht ausschließlich für Kundinnen und Kunden der VR-Bank Werdenfels eG: Telefonische Wertpapieraufträge können bis einschließlich Donnerstag, dem 20.11.2025 und wieder ab Montag, dem 24.11.2025 angenommen und ausgeführt werden.

    Gibt es Einschränkungen bei der Erfassung oder Ausführung von Auslandszahlungsaufträgen?

    Folgende Einschränkung besteht ausschließlich für Kundinnen und Kunden der VR-Bank Werdenfels eG: Auslandszahlungsaufträge können bis einschließlich Mittwoch, den 19.11.2025, und wieder ab Montag, den 24.11.2025, entgegengenommen und bearbeitet werden.

    Gibt es Einschränkungen bei der Nutzung von Union Investment (InvestmentWelt)?

    Ab dem 11.11.2025 wird die Fragestrecke für Fondsverwaltungsprodukte gesperrt.

    Am Fusionswochenende sind zudem das Serviceportal und der Kundenzugang nicht erreichbar.

    Ab dem 24.11.2025 sollten Ihnen die Funktionen wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

    Ich nutze EBICS. Was muss ich in der Fusionswoche beachten?

    Folgende Einschränkung bestehen ausschließlich für Kundinnen und Kunden der VR-Bank Werdenfels eG: Auslandszahlungsaufträge können bis einschließlich Mittwoch, den 19.11.2025, und wieder ab Montag, den 24.11.2025 in EBICS erfasst und freigegeben werden.

    Zahlungsaufträge müssen bis Freitag, den 21.11.2025 um 15 Uhr vom Kunden freigegeben werden. Alle nicht freigegebenen Aufträge werden gelöscht und müssen neu erfasst werden.

    Ich habe mit Fusion eine neue IBAN. Wen muss ich informieren?

    Bitte informieren Sie Dritte (z.B. Ihren Arbeitgeber, Mieter, Steuerberater oder Vertragspartner), die Ihre Bankverbindung nutzen, über die neuen Daten.

     

    Ändern Sie Ihre Bankverbindungs-daten auch z.B. in Ihrem Amazon-Konto entsprechend ab.

    Wir informieren Vereine, unsere Verbundpartner und so genannte Großabbucher (wie EON, Telekom etc.), die Beträge auf Ihrem Konto per Lastschrift abbuchen, über die Änderung der IBAN.

    Ich habe mit Fusion eine neue IBAN. Werden Zahlungsaufträge mit der alten IBAN weiterhin ausgeführt?

    Daueraufträge und Lastschriften, die Sie über uns eingerichtet haben, werden automatisch auf Ihre neuen Bankverbindungsdaten umgestellt. Eingehende Gutschriften oder Abbuchungen werden automatisch über die neuen Verbindungsdaten gebucht.

    Wir informieren Vereine, unsere Verbundpartner und so genannte Großabbucher (wie EON, Telekom etc.), die Beträge auf Ihrem Konto per Lastschrift abbuchen, über die Änderung der IBAN.

    Ändert sich mit der technischen Fusion auch die Internetadresse?

    Ja. Die neue Internetadresse lautet www.vrsta-zugspitze.de

    Ist die Homepage der Bank am Fusionswochenende erreichbar?

    Ja, die Websites beider Banken werden in der Nacht vom 21.11.2025 zusammengelegt und sind am Fusionswochenende unter der neuen Domaine www.vrsta-zugspitze.de erreichbar. Während der technischen Zusammenführung, Freitag ab 20 Uhr, stehen die Websites für ca. zwei Stunden nur eingeschränkt zur Verfügung. 

    Ich bin Firmen-/Gewerbekunde und nutze das Kartenterminal der VR Bank Starnberg-Zugspitze eG. Ist die Kartenzahlung am Terminal am Wochenende der Fusion gewährleistet oder gibt es Einschränkungen?

    Die Kartenterminals funktionieren am Wochenende der technischen Fusion ohne Einschränkungen.

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    • Lachende Gruppe von Kindern in Trikots mit dem Logo der Volksbanken Raiffeisenbanken

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    • Drei lachende Menschen stehen vor einer blauen Wand mit dem Schriftzug „Wir sind meine Bank.”

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    • Eine Kinder-Fußballmannschaft in Volksbank-Trikots feiert einen Torschützen

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      Wir gestalten unsere Region mit und übernehmen vor Ort Verantwortung.

    • Ein Landwirt mit seinem Traktor vor einer E-Ladesäule

      Nachhaltigkeit

      Wir fördern den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft.

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